Es ist keinesfalls erlaubt, denn der Pannenstreifen darf nur im Notfall, bei Pannen, zum Überprüfen und Sichern einer Ladung, bei Unwohlsein oder bei Hilfe an einer Unfallstelle benützt werden.
Selbst wenn es ärgerlich ist, sollte man nie auf dem Pannenstreifen vorfahren, auch nicht bei noch so kurzen Distanzen, denn es wird nicht nur der Pannenstreifen unerlaubt benützt, sondern, da man an anderen Fahrzeugen vorbeifährt, gilt eine solche Passage als verbotenes Rechtsüberholen, was mit Ausweisentzug bestraft werden kann.