Der Fahrer
muss sich so verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale
(Lichthupe) möglichst nicht nötig sind.
Er muss akustische Warnsignale geben,
wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten oder vor
unübersichtlichen engen Kurven ausserorts.
Er darf solche Signale nur nutzen, wenn es die Sicherheit im Verkehr erfordert. Das heisst zum Beispiel: Lichthupen auf der Überholspur auf der Autobahn ist nur zur Warnung erlaubt. Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug die Überholspur lange unnötig blockiert, darf bei genügendem Abstand ein kurzes Lichtsignal gegeben werden.
Nach Einbruch der Dunkelheit sind akustische Warnsignale nur im Notfall zulässig, sonst dürfen nur noch Lichtsignale gegeben werden. Diese sind in keinem Fall erlaubt, um vor einer Radarkontrolle zu warnen.