Für den Lärm von Motorfahrzeugen hat die Schweiz weitgehend die EU-Regeln übernommen. Die von der Schweiz übernommene Verordnung 540/2014 der EU ist seit Sommer 2016 in Kraft und sieht einheitliche Grenzwerte für die Geräuschemission von Motorfahrzeugen vor. Diese sind abhängig vom Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht. Sie variieren für die Klasse M1 (Personenwagen mit höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz) von höchstens 72 dB für ein Leistung/Masse-Verhältnis von 120 kW/1000 kg bis höchstens 75 dB für leistungsstarke Sportwagen I ➔ 200 kW/1000 kg).