Wenn Kinder in einem Fahrzeug sitzen müssen besondere Bestimmungen beachtet werden.
Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten muss für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150cm sind, eine geeignete zugelassene (ECE-Reglement Nr. 44) Kinderrückhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz) verwendet werden.
Keine
Kinderrückhaltevorrichtung muss verwendet werden für Kinder ab vier Jahren auf
speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen oder in Gesellschaftswagen sowie
für Kinder ab sieben Jahren auf Sitzplätzen mit Beckengurten.
Natürlich gilt
die normale Gurtentragpflicht für alle Kinder auch über 12 Jahre und 150cm
Grösse.