Der Lenker eines Fahrzeuges muss beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand wahren, so, dass man auch beim überraschenden Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeuges rechtzeitig halten kann. Das gilt auch auf Autobahnen und es ist bekannt, dass zu wenig Abstand oder sogenanntes Drängeln auf der Überholspur immer wieder streng geahndet wird.
Es ist aber auch so, dass brüskes Halten oder Bremsen nur im Notfall oder wenn kein Fahrzeug folgt, gestattet ist.
Bei stockendem Verkehr oder Staus darf nicht auf Fussgängerstreifen oder bei Verzweigungen nicht auf der Fahrbahn für den Querverkehr angehalten werden. Das gilt auch bei Staus bei mit Barrieren gesicherten Bahnübergängen.