Es sollten
alle Scheiben eisfrei sein, im Minimum aber die Front- und die vorderen
Seitenscheiben. Auch die Seitenspiegel müssen klare Sicht nach hinten
ermöglichen. Bei Verstössen gibt es eine Busse und in schweren Fällen kann es
sogar zu Ausweisentzügen bis zu drei Monaten kommen.
Zu beachten ist aber auch, dass es nicht erlaubt ist, während der Reinigung der Scheiben den Motor laufen zu lassen, den das verstösst gegen das unnötige Vorwärmen und laufenlassen, was gemäss Art. 33 VRV verboten ist.