Die Verkehrsregelverordnung (VRV) sagt in Ergänzung zum SVG: Wer wegen Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmitteln oder aus einem anderen Grund nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.
Gerade in der Ferienzeit besteht aber die Gefahr, dass man übermüdet hinter dem Steuer sitzt, zum Beispiel wegen langen Nachtfahrten, um Staus zu umgehen. Darum sollte man sich gut ausgeruht auf die Fahrt machen und unterwegs genügend Pausen oder Übernachtungen einplanen.
Übrigens, die VRV sagt auch: Niemand darf ein Fahrzeug einem Führer überlassen, der nicht fahrfähig ist. Das heisst, auch ein Fahrzeugbesitzer kann haftbar gemacht werden, wenn in einem solchen Fall etwas passiert.