Das Signal "Einfahrt verboten" zeigt an, dass die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten, der Verkehr aus der Gegenrichtung jedoch gestattet ist. Am anderen Ende der Strasse steht das Signalschild "Einbahnstrasse.
Die Signale "Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen" und "Einfahrt verboten" gelten nicht für Handwagen von maximal 1 Meter Breite, Kinderwagen, Rollstühle, gestossene Fahrräder sowie für Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden.