Wenn ein Bus in einer Haltebucht steht, darf mit der nötigen Vorsicht und angepasster Geschwindigkeit (Bremsbereitschaft) vorbeigefahren werden. Besondere Vorsicht ist geboten, bei Fussgängerstreifen in diesem Bereich. Kündigt der Führer eines Busses im Linienverkehr innerorts bei einer gekennzeichneten Haltestelle mit den Richtungsblinkern an, dass er wegfahren will, so müssen die von hinten herannahendem Fahrzeugführer nötigenfalls die Geschwindigkeit mässigen oder halten, um ihm die Wegfahrt zu ermöglichen. (VRV 17.5)
Auch Busse, die auf der Strasse halten dürfen mit der nötigen Vorsicht überholt werden, wenn weder eine Sicherheitslinie noch eine bauliche Massnahme (Verkehrsteiler) dies nicht verbietet.