Den Fahrzeugen der Feuerwehr, Sanität, Polizei und des Zolls, die sich durch Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigen, müssen alle Strassenbenützer den Vortritt lassen, auch bei Verkehrsregelung durch Lichtsignale.
Wenn es zur sofortigen Freigabe der Fahrbahn unerlässlich ist, müssen die Fahrzeugführer mit der gebotenen Vorsicht auf das Trottoir ausweichen.
Mit dem Blinker kann man dem Rettungsfahrzeug signalisieren, dass man es wahrgenommen hat und dabei ist, Platz zu machen.