Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind und das erforderliche Zubehör, wie das Pannensignal, vorhanden ist. Kontrollschilder, Geschwindigkeitstafeln und ähnliche Zeichen müssen in gut lesbarem Zustand sein. Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel müssen sauber gehalten werden. Ladung, Lastenträger, Arbeitsgeräte und dergleichen dürfen weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtungsvorrichtungen verdecken.
Gerade in der Winterzeit müssen immer alle Scheiben von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Fahrzeugdach und die Motorhaube. Zuwiderhandeln, zum Beispiel «Gucklochfahren», kann mit Führerausweisentzug bestraft werden.