Das Signal "Fussgängerstreifen" kündigt Fussgängerstreifen an, die aus einer Entfernung von 200 Meter nicht erkennbar sind. Es darf nur ausserorts und einzig bei Fussgängerstreifen angebracht werden, die dem anerkannten Stand der Verkehrssicherheit entsprechen.
Mit dem Signal "Standort eines Fussgängerstreifens" wird die Lage eines Fussgängerstreifens verdeutlicht. Es steht immer an Fussgängerstreifen ausserorts, sowie an unerwarteten oder schlecht erkennbaren Fussgängerstreifen innerorts.