Bergpoststrasse

Das Signal "Bergpoststrasse" kennzeichnet Strassen, auf denen der Lenker bei schwierigem Kreuzen und Überholen die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr beachten müssen (Art. 38 Abs. 3 VRV). Am Ende der Strecke steht das Signal "Ende der Bergpoststrasse".

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