Das Signal "Bergpoststrasse" kennzeichnet Strassen, auf denen der Lenker bei schwierigem Kreuzen und Überholen die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr beachten müssen (Art. 38 Abs. 3 VRV). Am Ende der Strecke steht das Signal "Ende der Bergpoststrasse".