Begleitpersonen von Lernfahrenden müssen das 23. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein.
Die Handbremse des Fahrzeuges muss vom Beifahrersitz aus erreichbar sein. Für lernende und Begleiter gilt ein Alkoholverbot und das Fahrzeug muss mit dem gut sichtbaren weissem L auf blauem Grund gekennzeichnet sein.
Die Begleitperson muss für die Sicherheit sorgen und dafür, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
Seit dem ersten Januar 2014 gilt für Berufschauffeure, Neulenkende (Inhaber des Führerausweises auf Probe), Fahrschüler, Fahrlehrer sowie für Begleitpersonen von Lernfahrten ein Alkoholverbot beziehungsweise eine Grenze von 0,1 Promille.