Die Wechselblinkanlage bei einem mit Barriere gesicherten Bahnübergang gilt als Rotlicht, das heisst, wenn sie zu blinken beginnt, muss man zwingend anhalten, auch wenn sich die Barriere noch nicht gesenkt hat. Das gleiche gilt beim Öffnen, losfahren darf man erst, wenn sich die Wechselblinkanlage ausgeschaltet hat. Jedes Befahren des Bahnübergangs bei eingeschalteter Wechselblinkanlage kann zu empfindlichen Bussen führen.