Die
Verkehrsregelverordnung sagt: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell
fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das
Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.
Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt ist, besonders wenn Anhänger mitgeführt werden.
Wintertage sind nicht dazu da, schnell ans Ziel zu kommen, sondern es muss das Ziel sein, heil hinzukommen. Vorausschauende Fahrweise ist angesagt!