Im Fahrzeugausweis des Zugwagens muss eine Anhängelast eingetragen werden. Wenn ein Anhängerkupplung montiert wird, muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Die Anhängelast wird dann im Feld 31 des Fahrzeugausweises eingetragen. Diese Anhängelast darf nicht überschritten werden.
Auch ist vor jeder Fahrt zu prüfen, ob der Anhänger korrekt angehängt ist und alle Leuchten sowie die Bremsen korrekt funktionieren. Zudem muss die Ladung richtig verteilt und gesichert sein. Anhänger dürfen max. 2.55 m breit, 4 m hoch und 12 m lang sein. Bei einem Gewicht über 750 kg bis 3500 kg muss der Anhänger mit einer Betriebsbremse (z. B. Auflaufbremse) und einer Feststellbremse ausgerüstet sein.
Zudem muss immer ein Unterlegkeil mitgeführt werden. Die erlaubte Geschwindigkeit in der Schweiz beträgt max. 80 km/h. Anhänger müssen natürlich auch vorgeführt werden. In den meisten Fällen wird für den Anhängerbetrieb neben dem Führerausweis der Kat. B auch die Kategorie BE (Anhänger) verlangt.