15.10.2024
Der ACS hat schon die Reduktions- und Verlagerungs-Zielsetzungen der Klimaschutzstrategie im Bereich Mobilität als unrealistisch und einseitig autofeindlich zurückgewiesen. Im Klimaschutzaktionsplan werden jetzt alte und zusätzliche Massnahmen gegen das Automobil aufgeführt.
Der ACS hat schon die Reduktions- und Verlagerungs-Zielsetzungen der Klimaschutzstrategie im Bereich Mobilität als unrealistisch und einseitig autofeindlich zurückgewiesen. Im Klimaschutzaktionsplan werden jetzt alte und zusätzliche Massnahmengegen das Automobil aufgeführt. Die Auflistung erinnert an rotgrüne Parteiprogramme und hat wenig mit der Realität zu tun. Die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer soll zu Mehreinnahmen von mehreren Millionen Franken führen. Es werden Superblocks als flankierende Massnahmen für den Bau des Rheintunnels aufgelistet.Durch die Massnahme „Attraktivitätssteigerung vom öffentlichen Verkehr“ soll bis 2037 der Anteil der von Personenwagen zurückgelegten Tagesdistanz auf einen Viertel gesenkt werden. Der ACS kritisiert, dass die Zielsetzungen ohne demokratische Legitimation erarbeitet wurden. So soll beispielsweise auch der motorisierte Individualverkehr um ein Drittel reduziert werden. Für eine 10-prozentige Reduktion musste vor Jahren die Verfassung geändert werden. Heute wird für das Dreifache nicht einmal mehr das Parlament, geschweige denn das Stimmvolk, befragt.
Der ACS hat im Abstimmungskampf zur «Klimagerechtigkeits-Initiative» den Mahnfinger gehoben und die Machbarkeit von Netto-Null 2037 als unrealistisch und kontraproduktiv bezeichnet. Er befürchtete, dass bei der Annahme der Initiative Automobilistinnen und Automobilisten stark eingeschränkt und dem Besitzauto gar ein Verbot drohe. Der ACS hat sich in der Begleitgruppe zur Klimaschutzstrategie engagiert, aber nachdem im Frühling 2023 keine Breitschaft für einen Dialog bestand, aus der Gruppe zurückgezogen.
Vor allem die Zielsetzung M5 «Die Fahrleistung des motorisierten Individualverkehrs sinkt auf Strassen ausserhalb des Autobahnnetzes gegenüber 2020 um ein Drittel und auf allen Strassen um ein Sechstel» ist für den ACS nicht akzeptabel und schlichtweg unrealistisch ohne Verbote.
Die Stadt-Basel hat sehr ambitionierte Wachstumsziele bezüglich neuer Bewohner und neuer Arbeitsplätze im Kanton. Für diese Menschen braucht es auch eine funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur auch für den motorisierten Individualverkehr, denn wir können nicht überall hin eine Tramlinie bauen. Das ist weder nachhaltig noch finanzierbar. Schon heute führen neue ÖV-Projekte nicht mehr zu zusätzlichen Passagieren. Die Passagierzahl der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) nahm schon vor Covid ab.
Unter all diesen Aspekten ist eine starke Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, aber auch eine entsprechend starke Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr, unrealistisch und könnte nur durch Verbote erreicht werden. Ein Verbot hätte sehr negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und würde sicher keinen Mehrwert für die Bevölkerung und die Wirtschaft zur Folge haben.
Daher sieht der ACS auch die neue Massnahme 3 „Attraktivitätssteigerungen öffentlicher Verkehr“ kritisch. Vor allem, weil damit ein Beitrag zur Zielerreichung M7 «Ein wesentlicher Teil der Autofahrten ist auf den aktiven und den öffentlichen Verkehr verlagert. Der Anteil der von Personenwagen zurückgelegten Tagesdistanz ist auf einen Viertel gesenkt.» erreicht werden soll.
Der Aktionsplan ist einseitig gegen Automobilistinnen und Automobilisten ausgerichtet. Gemäss Aktionsplan wird mit Mehreinnahmen von mehreren Millionen Franken durch die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer gerechnet. Wenn regelmässige Mehreinnahmen budgetiert werden, dann glaubt offensichtlich nicht einmal der Regierungsrat an die lenkende Wirkung der Erhöhung. Auch der ACS glaubt nicht daran. Daher sind die Erhöhung und der Aktionsplan in dieser Form für den ACS nicht akzeptabel.
Der ACS glaubt an den technologischen Fortschritt und auch an die Dekarbonisierung der Strassenfahrzeuge, aber er wehrt sich gegen die einseitige Anti-Autopolitik, die Kollektivierung des Verkehrs und die zu erwartenden Verbote. Menschen sollen für ihre Mobilität auch in Zukunft das Verkehrsmittel selbst wählen können.