Der Strassenverkehr trägt etwa mit einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. Da der Anteil an den Feinstaubemissionen in Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel befahrener Strassen besonders hoch ist, wurde zum Schutz der Gesundheit eine europaweite Feinstaubrichtlinie erlassen, welche den Gemeinden erlaubt, in Ballungszentren Umweltzonen zu definieren.
Auch in Frankreich wurden bereits Umweltzonen eingeführt, beispielsweise in den Städten Paris, Lyon, Annecy oder Marseille.
In Frankreich wird unterschieden zwischen den «Zones à Circulation Restreinte / ZCR», (Zonen mit eingeschränktem Verkehr) und den «Zones de protection de l’air / ZPA» (Luftschutzzonen).
In diesen Zonen gelten dauerhafte Fahrverbote, in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr. Hier darf ausschliesslich mit einer Crit’Air-Vignette gefahren werden. Es gibt keine Ausnahme, auch dann nicht, wenn beispielsweise eine gebuchte Unterkunft in einer solchen Zone liegt.
Seit 2020 werden immer mehr ZCR-Zonen in ZFE-Zonen (zones à faibles émissions) umbenannt, was dem englischen Begriff einer «LEZ Low Emission Zone» entspricht. Die Flächen dieser Zonen können erweitert werden und den Verkehr weiter beschränken.
Diese Luftschutzzonen sind weiträumiger, aber nicht dauerhaft. Die Crit’Air-Vignettenpflicht und Verkehrseinschränkungen gelten nur dann, wenn vorgegebene Emissionsgrenzwerte von Feinstaub und Stickoxid über mehrere Tage hinweg überschritten werden. Ist dies der Fall, wird festgelegt, mit welcher Vignettenfarbe in einer ZPA-Zone gefahren werden darf. Die Verkehrseinschränkungen in einer ZPA-Zone werden spätestens am Tag zuvor abends von der Präfektur des Departements angekündigt – gegebenenfalls auch früher, sofern die Wetterlage vorhersehbar ist.
Da es keine entsprechenden Schilder gibt, die auf die ZPA-Zone hinweisen und der aktuelle Tages-Status der Zonen den Reisenden oft unbekannt sein dürfte, kann der Fahrerin bzw. dem Fahrer eine Green-Zones-App helfen. Diese zeigt den momentanen Status einer ZPA-Zone oder einer ZFE-/ZCR-Zone an und weist aus, welche Fahrzeuge sie mit welcher Crit’Air-Kategorie zu welchen Uhrzeiten befahren dürfen.
Sollte innerhalb einer ZPA-Zone eine ZCR-Zone liegen, gilt die Regelung über die eingeschränkte Vignettenfarbe auch für die ZCR-Zone.
Die kreisrunde Umweltplakette für diese Zonen entspricht der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs.
Sie können die Crit’Air-Vignette beim
französischen Ministerium http://www.certificat-air.gouv.fr/de/ erwerben.
Die Online-Bezahlung ist ausschliesslich per Kreditkarte möglich. Die
Lieferfrist beträgt etwa 14 Tage.