Der Strassenverkehr trägt etwa mit einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. Da der Anteil an den Feinstaubemissionen in Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel befahrener Strassen besonders hoch ist, wurde zum Schutz der Gesundheit eine europaweite Feinstaubrichtlinie erlassen. Sie ermöglicht den deutschen Gemeinden, in Ballungszentren Umweltzonen zu definieren. Diese Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet und dürfen nicht befahren werden.
Dieses Zusatzschild gibt es in drei Versionen:
Die Fahrzeuge mit entsprechender Plakette sind vom Fahrverbot ausgenommen.
Fahrverbote in Umweltzonen betreffen auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse muss deshalb auch von ausländischen Autofahrern an der Windschutzscheibe angebracht sein – sonst wird ein Bussgeld riskiert.
Falls Sie die Umweltplakette bestellen möchten, können Sie als ACS Mitglied gerne Kontakt mit der ACS Sektion beider Basel und ACS Sektion Zürich aufnehmen. Für die Bestellung ist eine Kopie Ihres Fahrzeugausweises bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig.