Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstrassen gilt die Mautpflicht, die in Form einer Vignette, GO-Maut oder Streckenmaut entrichtet wird. Die österreichische Vignette wird im Volksmund «Pickerl» genannt.
Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3.5 t Gesamtgewicht muss bereits bei der Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstrasse eine Vignette ordnungsgemäss angebracht sein. Das verhindert eine mögliche Ersatzmautzahlung in der Höhe von mindestens Euro 120.–.
Bei Ihrer ACS Sektion erhalten Sie Klebevignetten mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Tagen, zwei Monaten oder einem Jahr.
Seit Ende 2018 gibt es alternativ die digitale Vignette, welche online vorab unter anderem über den Mautshop der ASFiNAG verkauft wird. Die Online-Vignette gilt frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf.
Gesonderte Streckenmauttarife fallen bei baulich kostenintensiven Alpenüberquerungen an, welche direkt an der jeweiligen Mautstelle oder vorab online mit der digitalen Streckenmaut bezahlt werden können.
Für alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile über 3.5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht wird auf Österreichs Autobahnen und Schnellstrassen eine fahrleistungsabhängige Maut fällig. Für diese Fahrzeuge muss eine GO-Box besorgt werden, welche ausschliesslich an einer Go-Box Vertriebsstelle erhältlich ist.
Stand Januar 2020. Quelle
und weitere Informationen: www.asfinag.at