Weltweite Reiseversicherung
Reiseschutzleistungen wie der Kostenübernahme von Such- und Rettungsaktionen, Rückreise oder Repatriierung
Deckung für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen
Assistance rund um die Uhr in Ihrer Sprache
4.6/5 Zufriedenheitsquote
Rund 100'000 Mitglieder in der Schweiz und Liechtenstein
Assistance 24/7
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Wir
übernehmen die Annullierungskosten, wenn Sie die Reise aufgrund eines der
folgenden Ereignisse annullieren:
Wir übernehmen anstelle der Annullierungskosten:
Die Kosten für den nicht benützten Teil des Aufenthalts.
Bei beispielsweise einer ernsthaften Erkrankung während einer Reise werden u.a. folgende Leistungen erbracht:
Wir übernehmen die Annullationskosten auch, wenn:
Wir übernehmen Mehrkosten bis max. CHF 750.- pro Person, wenn:
Die Kosten für Veranstaltungstickets, die nicht Bestandteil eines Pauschalarrangements sind, sind ohne Anrechnung eines Selbstbehalts gedeckt.
Die Deckung gilt für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.
Wir übernehmen die Annullationskosten, wenn:
Falls Sie während der Reise an COVID-19 erkranken oder in Quarantäne müssen, weil Sie Kontakt mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person hatten, so werden die Mehrkosten bis max. CHF 750.- pro Person übernommen.
Wenn das von Ihnen benützte öffentliche Transportmittel zum Flughafen oder Abgangsbahnhof auf Schweizer Gebiet Verspätung hat oder ausfällt und Sie dadurch am Antritt der Reise gehindert werden, übernehmen wir anstelle der Annullierungskosten:
Ausschliesslich im Zusammenhang mit Annullierungskosten gilt ein Selbstbehalt in Höhe von CHF 180.- pro Schadenfall. Dies gilt nicht in Bezug auf den Reiseschutz / Kosten für Veranstaltungstickets.
Die
Annullierungskosten werden übernommen, wenn Streiks, Gewalttätigkeiten gegen
Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung bzw. Krawall oder Tumult,
oder Epidemien, sowie die Unzumutbarkeit des Reiseantrittes aufgrund von
Terrorismusgefahr die Durchführung Ihrer Reise verunmöglichen. Für die
Entscheidung stützen wir uns auf den aktuellen Hinweis des EDA (Eidgenössisches
Departement für Auswärtige Angelegenheiten) bei Reiseantritt, dass von der
Reise abgeraten wird.
Bestand die Warnung bereits bei der Buchung, wird keine Leistung erbracht.
Die genannten Beispiele dienen der Illustration und begründen keinen Leistungsanspruch. In jedem Fall gilt ausschliesslich die relevante AVB.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter +41 31 328 31 11