ACS Travel

CHF 186.-/jahr

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Weltweite Reiseversicherung

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Reiseschutzleistungen wie der Kostenübernahme von Such- und Rettungsaktionen, Rückreise oder Repatriierung

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Deckung für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen

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Assistance rund um die Uhr in Ihrer Sprache

CHF 186.– pro Jahr für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen

DER AUTOMOBIL CLUB DER SCHWEIZ - AUTOMOBILE LEIDENSCHAFT SEIT 1898

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4.6/5 Zufriedenheitsquote

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Rund 100'000 Mitglieder in der Schweiz und Liechtenstein

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Assistance 24/7

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Die weltweite Reiseversicherung und Reiserechtsschutzversicherung

✓ Annullierungskosten

Wir übernehmen die Annullierungskosten, wenn Sie die Reise aufgrund eines der folgenden Ereignisse annullieren:

  • Schwere Erkrankung inkl. COVID-19 (wenn Sie betroffen sind / eine mitreisende Person, welche gleiche Reise gebucht hat und diese annulliert / eine nahestehende Person, die nicht mitreist).
  • Reisewarnung (aktueller Hinweis EDA).
  • Naturkatastroph.
  • Quarantäne (z.B. Sie aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht reisen können, weil Sie Kontakt mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person hatten).
  • Abwesenheit des Stellvertreters am Arbeitsplatz.

Wir übernehmen anstelle der Annullierungskosten:

  • Die zusätzlichen Reisekosten, die durch die verspätete Abreise entstehe(z.B. aufgrund Ausfall oder Verspätung des ÖV bei Anreise / Panne mit dem Auto).
  • Die Kosten für den nicht benützten Teil des Aufenthalts.

✓ Reiseschutz

Bei beispielsweise einer ernsthaften Erkrankung während einer Reise werden u.a. folgende Leistungen erbracht:

  • Such- und Rettungsaktionen max. CHF 30'000.- pro Ereignis.
  • Überführung ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
  • Rückreise.
  • Teilweise Nichtbenutzung der gebuchten Leistungen.
  • Kostenvorschuss an ein Krankenhaus (max. CHF 5'000.-).
  • Besuchsreise (max. 2 nahestehende Personen bis max. CHF 5'000.-).
  • Bei COVID-19 (Erkrankung/Quarantäne) werden Mehrkosten bis max. CHF 750.- pro Person übernommen (zusätzlich zu Flugtickets).

✓ Reiserechtsschutz

  • Bei Gerichtsstand innerhalb von Europa CHF 250‘000.-
  • Bei Gerichtsstand ausserhalb von Europa CHF 50'000.-

✓ Pandemie- und Quarantäne-Deckung

Wir übernehmen die Annullationskosten auch, wenn:

  • Sie nicht verreisen können, weil Sie an COVID-19 erkrankt sind.
  • Sie aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht reisen können, weil Sie Kontakt mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person hatten.

Wir übernehmen Mehrkosten bis max. CHF 750.- pro Person, wenn:

  • Sie während der Reise an COVID-19 erkranken.
  • Sie am Reiseziel eine behördlich angeordnete Quarantäne erhalten, weil Sie Kontakt mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person hatten.

✓ Ticketkosten für Veranstaltungen

  • Die Kosten für Veranstaltungstickets, die nicht Bestandteil eines Pauschalarrangements sind, sind ohne Anrechnung eines Selbstbehalts gedeckt.

✓ Haushaltsdeckung

Die Deckung gilt für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin an Covid-19 erkrankt und kann darum die geplante Reise nicht antreten.

Wir übernehmen die Annullationskosten, wenn:

  • Sie nicht verreisen können, weil Sie an COVID-19 erkrankt sind.
  • Sie aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht reisen können, weil Sie Kontakt mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person hatten.

Falls Sie während der Reise an COVID-19 erkranken oder in Quarantäne müssen, weil Sie Kontakt mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person hatten, so werden die Mehrkosten bis max. CHF 750.- pro Person übernommen.

Mein Zug hat Verspätung. Ich habe meinen Flug verpasst. Bin ich versichert?

Wenn das von Ihnen benützte öffentliche Transportmittel zum Flughafen oder Abgangsbahnhof auf Schweizer Gebiet Verspätung hat oder ausfällt und Sie dadurch am Antritt der Reise gehindert werden, übernehmen wir anstelle der Annullierungskosten:

  • Die zusätzlichen Reisekosten, die durch die verspätete Abreise entstehen;
  • Die Kosten für den nicht benützten Teil des Aufenthalts;

Gilt ein Selbstbehalt bei Annullierungskosten?

Ausschliesslich im Zusammenhang mit Annullierungskosten gilt ein Selbstbehalt in Höhe von CHF 180.- pro Schadenfall. Dies gilt nicht in Bezug auf den Reiseschutz / Kosten für Veranstaltungstickets.

Für mein Reiseziel gibt es eine Reisewarnung. Werden die Kosten für eine Annullierung übernommen?

Die Annullierungskosten werden übernommen, wenn Streiks, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung bzw. Krawall oder Tumult, oder Epidemien, sowie die Unzumutbarkeit des Reiseantrittes aufgrund von Terrorismusgefahr die Durchführung Ihrer Reise verunmöglichen. Für die Entscheidung stützen wir uns auf den aktuellen Hinweis des EDA (Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten) bei Reiseantritt, dass von der Reise abgeraten wird.

Bestand die Warnung bereits bei der Buchung, wird keine Leistung erbracht.

Die genannten Beispiele dienen der Illustration und begründen keinen Leistungsanspruch. In jedem Fall gilt ausschliesslich die relevante AVB.

Kontakt

Mit einem ACS Berater sprechen

Yasemin

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter +41 31 328 31 11

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