01.03.2018
In den letzten Wochen hat das Bundesgericht einige Entscheide in Bezug auf Rechtsmittel gegen die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen aus Lärmschutzgründen gefällt. Namentlich handelt es sich um Urteile zu Beschwerden in Basel, Zug und Zürich, die allesamt vom Bundesgericht abgeschmettert wurden. Sind diese Urteile nun der Freipass für die Städte, Tempo 30 flächendeckend einzuführen?
Diese Befürchtung liegt leider nahe. Dies vor allem deshalb, weil die Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen meist politisch motiviert ist. Das zeigt sich daran, dass mittlerweile auch auf vielen Hauptverkehrsachsen Tempo 30 eingeführt werden soll, obwohl an diesen Strassen nur wenige Einwohner von einer Lärmsanierung profitieren könnten. Der ACS ist seit mehreren Jahren an vorderster Front sehr aktiv bei der Bekämpfung von Tempo- 30-Zonen. Allen voran die Sektionen beider Basel und Zürich, welche zahlreiche Rechtsmittel eingereicht haben und einige davon, namentlich solche, die Hauptverkehrsachsen betreffen, auch bis ans Bundesgericht weitergezogen haben. Der ACS ist nicht generell gegen Tempo 30. Er befürwortet solche Temporeduktionen aber nur, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll sind. Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen als Lärmschutzmassnahme lehnt er aber kategorisch ab. Aus unserer Sicht muss der Verkehrszu- und -abfluss in den Städten gewährleistet bleiben. Deshalb muss auf Hauptverkehrsachsen, wie bis anhin, generell Tempo 50 gelten.
Gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes stehen den Eigentümern
der Strassen, also den Städten und Gemeinden, drei Sanierungsmassnahmen
zur Verfügung, um ihre Bevölkerung vor einer
übermässigen Lärmbelastung zu schützen. Es sind dies Schallschutzfenster,
Flüsterbeläge (die effektivste Massnahme) und
Temporeduktion (die Massnahme, die mit dem geringsten Aufwand
verbunden ist). Das bedeutet, dass die meist rot-grün geprägten
Regierungen in den Städten unter dem Deckmantel des
Lärmschutzes, ihr Ziel, den motorisierten Verkehr ganz aus den
Städten zu verdrängen, durch die zunehmende Verlangsamung
und der damit verbundenen Behinderung des Verkehrsflusses,
durchsetzen können.
NR Thomas Hurter
Zentralpräsident
Automobil Club der Schweiz