07.10.2022
Ende August hat der Bundesrat im Rahmen der Teilrevision der Signalisationsverordnung beschlossen, die Einführung von Tempo 30 zu vereinfachen und ein neues Signal für das Carpooling einzuführen. Mit diesem Signal können Fahrspuren gekennzeichnet werden, die ausschliesslich Mitfahrgemeinschaften zur Verfügung stehen. Durch diese beiden Massmahmen, die bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten werden, wird der motorisierte Individualverkehr weiter ausgebremst.
Mit der Vereinfachung der Einführung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen in den Städten und Gemeinden, entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht vor der Einführung von Tempo 30 ein Gutachten zu erstellen. Somit können durch die neue Verordnung Tempo-30-Zonen aus sogenannten «weiteren, in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen» also primär nach Beurteilung der Verhältnismassigkeit eingeführt werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung, die Anfang dieses Jahres durchgeführt wurde, hat sich der ACS ganz klar gegen diese Änderung der Signalisationsverordnung ausgesprochen. Unsere Ablehnung haben wir unter anderem damit begründet, dass mit flächendeckend Tempo 30 im städtischen Raum die heutige Strassenhierarchie ausser Kraft gesetzt wird. Selbstverständlich befürwortet der ACS nach wie vor Tempo 30 dort, wo es sinnvoll ist, z.B. rund um Schulen. Was wir aber monieren ist, dass die Vereinfachung zur Einführung von Tempo 30 zu Ausweichverkehr in den Wohnquartieren führt. Ebenfalls wird damit der öffentliche Verkehr (Bus und Tram) verlangsamt, was zum Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge und dadurch zu einer weiteren Verteuerung für die Nutzer des ÖVs führt. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass mit der verstärkten Elektrifizierung des Strassenverkehrs, die Tempo 30-Zonen, welche aus Lärmgründen eingeführt worden sind, obsolet werden könnten.
Dazu muss
man noch erwähnen, dass am 4. März 2001 80% des Schweizer Stimmvolkes Nein sagten
zur Volksinitiative Tempo «Strassen für alle», die generell Tempo 30 innerorts einführen
wollte. Wenn man sich dies vor Augen führt, muss man klar feststellen, dass der
Bundesrat mit seinem Beschluss die Einführung von Tempo 30 massiv zu
erleichtern, den Volkswillen missachtet.
Mitfahrgemeinschaften
(Carpooling)
Als zweite
Massnahme hat der Bundesrat die Integration des neuen Symbols
«Mitfahrgemein-schaften» in die Signalisationsverordnung beschlossen. Dafür wird
eine Zusatztafel geschaffen, die diversen Verkehrstafel, wie dem allgemeinen
Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen und dem Signal «Busfahrbahn»
beigefügt werden kann. Das bedeutet, dass Fahrbahnen eigens für Mitfahrgemeinschaften
gesperrt werden können, was unweigerlich zu einem Spurabbau führt. Gleichzeitig
soll die Tafel dazu dienen, speziell für Carpooling-Fahrzeuge Parkplätze auf
öffentlichem Grund zu reservieren. Der Bundesrat und das UVEK begründen ihren Entscheid
damit, dass mit dem Carpooling der Verkehrsfluss verbessert werden soll. Schaut
man aber genauer hin, stellt man fest, dass das Gegenteil der Fall ist. Wenn
den Mitfahrgemeinschaften eigene Fahrspuren zur Verfügung gestellt werden, fehlen
diese den restlichen Verkehrsteil-nehmenden, die nota bene die grosse Mehrheit
ausmachen. Der Verkehr wird also zusätzlich behindert, weil die
Strassenkapazität vermindert wird. Zudem kann die Kontrolle eines Carpoolings
nur schwer gewährleistet werden, was den Missbrauch fördert. Im Übrigen ist Carpooling
schon heute möglich, wird aber wenig bis gar nicht genutzt. Es scheint also in
der Bevölkerung kein wirkliches Bedürfnis dafür zu geben. Die Reservierung von Parkplätzen
ausschliesslich für Carpooling-Fahrzeuge ist aus Sicht des ACS ebenfalls ein
absolutes «no go». Vor dem Hintergrund, dass massiv Parkplätze zu Gunsten der
Veloinfrastruktur und elektrischer Ladestationen abgebaut werden, ist eine
zusätzliche Beschränkung der Anzahl Parkplätze nicht tolerierbar.
Betrachtet man
diese neuen Regelungen also genau, sieht man ganz klar, dass sie den
motorisierten Individualverkehr weiter ausbremsen werden. Eine Entwicklung, die
mir und dem ACS Sorgen macht.