Die Einführung der neuen Verkehrsregel für radfahrende Kinder auf dem Trottoir birgt einige Unsicherheiten und schafft neues Gefahrenpotenzial. Wir gehen deshalb den wichtigsten Fragen nach und beleuchten die Situationen, welche sich sowohl für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker wie auch für Kinder als gefährlich zeigen.
Die neue Regel erlaubt es Kindern bis zum erfüllten 12. Lebensjahr mit dem Velo auf dem Trottoir zu fahren, sofern weder ein Radweg noch ein Radstreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere müssen sie auf Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren. Wenn es sich als notwendig erweist, müssen sie anhalten und vom Rad absteigen. Eltern und andere Betreuungspersonen sind in der Pflicht, ihre Kinder entsprechend zu informieren und auf die Rücksichtnahme aufmerksam zu machen.
Es ist nicht geregelt, ob radfahrende Kinder das Trottoir in beiden Richtungen nutzen dürfen oder ob sie zwingend dasjenige Trottoir befahren müssen, welches an die Fahrbahn ihrer Fahrtrichtung grenzt. Sie haben also die Wahlfreiheit und dürfen die Trottoirs in beiden Richtungen befahren. Dies gilt ebenso für Trottoirs in Einbahnstrassen.
Text: Anita Brechtbühl
Bilder: zVg