Bei zweispurigen Kreiseln ist die rechte Spur zu wählen, wenn die Fahrt rechts aus dem Kreisel oder geradeaus führt. Für Linksabbieger gilt es, in der linken Fahrspur in den Kreisel zu fahren. Diese Regel gilt, wenn nicht anders beschildert. Beim Verlassen des Kreisels ist die Richtungsanzeige mittels Blinker setzen obligatorisch. Zweiradfahrende dürfen die Fahrbahnmitte im Kreisel befahren. So werden sie vom übrigen Verkehr besser wahrgenommen. Besondere Vorsicht ist beim Verlassen des Kreisels gegenüber möglichen Fussgängern geboten.
Autor: Janine Weise