Egal, ob Wohnwagen oder Arbeitsgerät: Autofahrer, die mit einem Anhänger unterwegs sind, sollten unbedingt einige «Spielregeln» beachten. Schliesslich geht es um die Verkehrssicherheit. Wir haben deshalb wichtige Fakten zum Gespannfahren zusammengefasst.
Viele Hersteller weisen darauf in der Betriebsanleitung des Autos hin und reduzieren entsprechend mit der Höhe die zulässige Anhängelast. Doch wer liest schon die Betriebsanleitung durch? Opel, Mazda und Kia reduzieren in der Anleitung die zulässige Anhängelast um zehn Prozent je 1000 Höhenmeter. Wer also zum Alpencamping auf 1455 Meter Höhe fahren will, darf bei einer eigentlich zulässigen Anhängelast von 2000 Kilogramm nur rund 1700 Meter auf den Berg ziehen.
Wenn die dünne Luft im Gebirge die Leistung des Zufahrzeugs mindert, dann fällt den Autos auch das Anfahren schwerer. Deshalb sollten die niedrigeren Obergrenzen für die Anhängelast besonders bei starken Steigungen eingehalten werden. Denn diese Obergrenzen sind so berechnet, dass ein Auto bei zwölf Prozent Steigung fünfmal innerhalb von fünf Minuten anfahren kann. Werden höhere Anhängelasten in den Fahrzeugschein eingetragen, sinkt die Grenze auf acht Prozent. Deshalb sollte man sich vor der Fahrt genau über die Steigungen auf der Strecke informieren. Im Fall eines Motor- oder Getriebeschadens werden die Hersteller Garantie- oder Kulanzleistungen ablehnen, wenn man die maximal zulässige Steigung von acht oder zwölf Prozent überschritten hat.
Der übliche Ausweis der Kategorie B begrenzt die Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug Kat. B und Anhänger/Wohnwagen) auf 3,5 Tonnen.
Text: mid/rlo
Bilder: zVg