EIN REALER VERKEHRSRECHTSCHUTZFALL DER CAP

Wie ein Augenblick ein Leben veränderte

Wer kennt sie nicht, die Radiomeldungen, mit denen auf Falschfahrer aufmerksam gemacht wird. Man hofft, dass es nicht gerade die Strecke betrifft, auf der man selber unterwegs ist. Dieses Glück hatte eine CAP-Versicherte nicht, als sie in ihrem Personenwagen zusammen mit ihrem Mann auf einer Autostrasse unterwegs war. Ein anderes Fahrzeug kam ihnen auf ihrer Fahrbahn entgegen. Unsere Versicherte konnte noch so gut es ging abbremsen, jedoch war die Kollision unvermeidlich. Im nächsten Moment verliert sich die Erinnerung unserer Versicherten.

Was genau war geschehen? Ein mit 1.7 Promille stark alkoholisierter Lenker war mit seinem Personenwagen auf die Gegenfahrbahn geraten und in voller Fahrt ungebremst frontal mit dem Personenwagen unserer Versicherten kollidiert.

Unsere Versicherte erlitt schwere Verletzungen, ihr Mann leichtere. Eine längere Hospitalisierung war die Folge, der anschliessende Heilungsverlauf bei ihr langwierig. Zudem plagten unsere Versicherte Erinnerungen an den Vorfall. Sie war traumatisiert und durchlitt die Kollision immer und immer wieder, was alles zuletzt zu einer dauernden Arbeitsunfähigkeit führte. Auch im Arbeits- und Familienleben hatte dies massive zusätzliche Kosten und Aufwände zur Folge.

Zahlte nun immerhin die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers? Keineswegs. Die Versicherung bestritt den Unfallhergang und die Folgen daraus fast bis in jedes Detail und zeigte sich lediglich dazu bereit, der Versicherten eine pauschale Entschädigung von CHF 50‘000.- zu bezahlen. Zur Begründung führte die gegnerische Haftpflichtversicherung teilweise fadenscheinige Argumente an, wie zum Beispiel die Einflüsse aus einem Unfall aus der Kindheit der Versicherten oder deren Gewicht.

Was nun folgte war ein langer, harziger und aufwändiger Kampf ums Recht, bei dem die CAP die Versicherte während 15 Jahren unterstützte. Mit Hilfe des von der CAP beigezogenen Anwaltes wurde der Vorfall zuletzt einem Gericht zur Beurteilung vorgelegt. Die Richter teilten glücklicherweise die Ansicht der Versicherten und veranlassten die gegnerische Haftpflichtversicherung schliesslich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches zur Zahlung von CHF 500‘000.- für den der Versicherten entstandenen Schaden. Auch die Gerichtskosten wurden der Haftpflichtversicherung auferlegt.

Die körperlichen und emotionalen Wunden der Versicherten lassen sich auch mit Geld nicht heilen. Mit Unterstützung der CAP konnte die Versicherte zumindest ihre rechtlichen und finanziellen Ansprüche mit Erfolg durchsetzen und das Zehnfache der zunächst angebotenen Entschädigung für den ihr entstandenen Schaden erzielen. Daneben konnte die CAP zusätzlich den über die gleiche Police rechtsschutzversicherten weniger schwer verletzten Ehemann unterstützen; auch er erhielt im Rahmen eines Vergleiches einen namhaften Entschädigungsbetrag.

Welche Kosten sind im Kampf ums Recht angefallen?

Die Kosten des eigenen Anwaltes betrugen rund CHF 32‘000.-. Hinzu kamen Gerichtskosten im Betrag von CHF 12‘500.- und Gutachterkosten von CHF 750.-. Alle diese Kosten hatte die CAP vorfinanziert und für die Versicherte übernommen. An ihr und auch ihrem Ehemann, bei welchem Kosten in der gleichen Grössenordnung angefallen waren, blieben dank Verkehrsrechtsschutzversicherung keinerlei Kosten hängen.

Fazit: Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering erscheinen mag, dass sich ein derartiges Risiko verwirklicht, so zeigt sich doch deutlich, dass es sich im Fall der Fälle mehr als lohnt, eine Rechtsschutzversicherung an seiner Seite zu wissen, die einem im Kampf ums Recht unterstützt.

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