Gemäss Velosuisse wurden 2020 fast doppelt so viele E-Bikes verkauft wie noch 2017. Insbesondere ältere Menschen profitieren durch den batterieunterstützten Antrieb von der schnellen Mobilität. Zudem ist das E-Bike aber auch noch umweltfreundlich und gesund. Was aber passiert bei einem Schadenfall mit dem E-Bike? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Bei E-Bikes zeigen die Verkaufszahlen nach oben - leider auch die Zahl der Unfälle.
Aus rechtlicher Sicht sind die nachfolgenden Kategorien zu unterscheiden:
Sogenannte langsame E-Bikes mit einer maximalen Motorleistung von 500 W und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) sind in der Regel über die bestehende Privathaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden mitversichert.
In die zweite Kategorie fallen die sogenannten schnellen E-Bikes mit einer maximalen Motorleistung von 100 W und einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (mit Tretunterstützung bis 45 km/h). Diese Kategorie benötigt ein gelbes Kontrollschild sowie eine obligatorische Haftpflichtversicherung in Form einer jährlichen Vignette (erhältlich beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons).
Falls Sie bei einem Unfall selber einen Schaden erleiden und mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind, dann bezahlt Ihre Nichtbetriebsunfallsversicherung die Heilungskosten. Personen, die nicht über eine solche Versicherung verfügen (z.B. selbständig Erwerbstätige, Nichterwerbstätige) empfiehlt sich hingegen der Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung. Bei Streitigkeiten im Verkehr unterstützt Sie zudem die in der ACS Premium Mitgliedschaft enthaltene Verkehrsrechtsschutzlösung der CAP Rechtsschutz.
Vom Tuning eines E-Bikes ist dringend abzuraten. Es kann nämlich dazu führen, dass Ihre Versicherung im Schadenfall die Leistung ablehnen kann. Wenn Sie also mit einem getunten E-Bike eine Person verletzen, müssen Sie möglicherweise den Schaden selber bezahlen. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann die Forderung schnell einmal in den fünf- bis sechsstelligen Bereich gehen.
Langsame E-Bikes können häufig mit einer Zusatzdeckung in der bestehenden Hausratversicherung mitversichert werden oder aber über eine extra dafür vorgesehene Versicherungslösung (z.B. Sportgerätekasko etc.). Für die Kategorie der schnellen E-Bikes benötigen Sie in aller Regel eine separate Kaskoversicherung.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften dürften langsame E-Bikes gegen Diebstahl über die Hausratversicherung mitversichert sein. Wichtig ist, dass Sie gegen "Diebstahl auswärts" versichert sind und die Deckungssumme dafür dem Wert Ihres E-Bikes entspricht. Für schnelle E-Bikes benötigen Sie eine separate Versicherungslösung, welche Diebstahl auswärts deckt und über eine genügen hohe Deckungssumme dafür verfügt.
Bevor Sie mit Ihrem E-Bike einen Ausflug ins Ausland machen, sollten Sie sich über die Versicherungsdeckung informieren. Insbesondere bei langsamen E-Bikes sollten Sie prüfen, ob die Deckung Ihrer Privathaftpflichtversicherung auch an Ihrem Ferienziel gilt. Schnellere E-Bikes sind aufgrund des Kontrollschildes und der Vignette im Geltungsbereich der "grünen Karte" haftpflichtversichert. Denken Sie daran, dass gerade bei E-Bikes im Ausland möglicherweise andere Verkehrsvorschriften gelten (z.B. Helmpflicht) und informieren Sie sich frühzeitig darüber.