Verkehrsvorlagen der Sommersession 2023
Nationalrat
23.032 n Zahlungsrahmen
Nationalstrassen 2024-2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen,
Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das
Nationalstrassennetz
Der ACS begrüsst, dass der
Bund den Ausbauschritt 2023 an die Hand nimmt und befürwortet den Verpflichtungskredit
und die Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz:
- Der
ACS befürwortet zudem die zusätzliche Aufnahme der Strecke in der Westschweiz,
Le Vengeron – Coppet – Nyon.
- Mit
Ausnahme der Minderheit Hurter im Entwurf 4 lehnt der ACS alle Minderheiten der
Beratungen in der KVF ab.
23.033 n Bundesbeschluss
über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen
des Programms Agglomerationsverkehr
Der ACS begrüsst, dass der
Bund das Programm Agglomerationsverkehr an die Hand nimmt und befürwortet
den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite:
- Der ACS begrüsst ganz besonders, dass bei den
Projekten eine ausgeglichene, regionale Verteilung über die ganze Schweiz
vorgenommen wurde.
- Deshalb unterstützt der ACS das vorliegende
Programm, inkl. der Aufnahme der Strecke im Tessin, N24 Stabio – Gaggiolo, die
aufgrund des Vorschlags der KVF Aufnahme im Programm gefunden hat.
- Weiter begrüsst der ACS den Minderheitsantrag
Wasserfallen, der das Ziel verfolgt, die beiden Vorlagen zu verknüpfen.
21.4091 n Mo. Pointet.
Führen wir ein vernünftiges Vortrittsrecht auf Radwegen ein!
Der ACS lehnt diese
Motion mit der folgenden Begründung ab:
- Zugunsten der Verkehrssicherheit macht zwar ein
Vortrittsrecht (mit gewissen Ausnahmen) auf Radwegen, die parallel zu einer
Hauptstrasse verlaufen, gegenüber Nebenstrassen durchaus Sinn.
- Allerdings gibt es heute bereits genügend
gesetzliche Grundlagen, damit die Kantone und Gemeinden, dies entsprechend
umsetzten können. Zudem hat der Bund dank dem neuen Velogesetz die Möglichkeit,
die Kantone und Gemeinden entsprechend beratend zu unterstützen.
21.3894 n Po. Töngi. Nationalstrassen-
und Agglomerationsverkehrsfonds und Klimaschutz im Einklang
Der ACS lehnt
dieses Postulat mit folgender Begründung ab:
-
Die Verwendung der Mittel, die im
Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF liegen, ist
gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz wurde 2017 vom Schweizer Stimmvolk
angenommen.
-
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament
bereits regelmässig, in der Regel alle vier Jahre, eine Botschaft mit
den konkreten Projekten oder Programmen und den entsprechenden
Verpflichtungskrediten. In diesem Rahmen gibt er auch Auskunft darüber,
welche Ergebnisse die Prüfung der entsprechenden Vorlage bezüglich
Auswirkungen auf die Umwelt ergeben hat.
-
Zudem durchlaufen alle Projekte bis zur
Realisierung die ordentlichen umwelt- und raumplanungsrechtlichen
Verfahren, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der
Umweltgesetzgebung einhalten.
-
Ein weiterer Bericht seitens des Bundesrats
macht keinen Sinn, er bedeutet nur zusätzlichen Aufwand und Kosten, ohne
dass er neue Erkenntnisse bringt.
21.4516 n Mo. Schilliger.
Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern.
Der ACS befürwortet
diese Motion mit folgender Begründung:
- Die bestehende Hierarchie des Strassennetzes
ist die Grundlage zur Sicherstellung des Verkehrsflusses auf übergeordneten
Strassen in den Städten und Gemeinden.
- Durch die Einführung von flächendeckend Tempo
30 wird die Strassenhierarchie ausgehebelt. Dies führt zu Ausweichverkehr in
die Wohnquartiere, da sich die Verkehrsteilnehmenden den kürzesten und
schnellsten Weg suchen.
Ständerat
22.3884
n Mo. Nationalrat (WAK-NR). Einführung eines Online-Preisrechners für
Treibstoffe
Der
ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
-
Mit dem Betrieb einer solchen Plattform
würde der Staat in den freien Markt eingreifen, was aus unserer Sicht
unakzeptabel ist.
-
Es ist bereits heute möglich,
verschiedene Preisvergleiche für Benzin und Diesel abzufragen. Ein
staatliches Angebot ist auch aus diesem Aspekt unnötig.
-
Die Suche nach der Tankstelle mit den
günstigsten Treibstoffpreisen könnte zu unnötigen Zusatzfahrten führen.
22.061
s CO2 -Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision
Grundsätzlich befürwortet der ACS den neuen Revisionsvorschlag für das CO₂ -Gesetz
nach 2024
- Dies aber vorbehältlich der zusätzlichen Forderung, die während der
Debatte in den beiden Räten dem Gesetzesvorschlag noch neu dazugefügt werden.
Als oberste Maxime gilt es, die freie Wahl der Verkehrsmittel sowie die Technologieoffenheit
zu wahren.
- Deshalb werden wir erst nach Beratung der Gesetzesrevision in beiden
Räten definitiv dazu Stellung nehmen.