Einspuren

Was ist beim Abbiegen grundsätzlich zu beachten?

Die Fahrzeugführer müssen frühzeitig einspuren. Sie haben auch einzuspuren beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen und, soweit möglich, auf schmalen Strassen.

Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen. Auf dreispurigen Strassen mit oder ohne Markierung darf er mit der gebo­tenen Vorsicht die mittlere Spur benützen.

Das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Überholen ist auf Einspurstrecken untersagt, ausgenommen auf Fahrstreifen, die mit den gleichen Fahrzielen bezeichnet sind.

Der Fahrzeugführer darf beim Abbiegen nach links auf Strassenverzweigungen die Kurve nicht schneiden. Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen, die beide auf einer Kreuzung nach links abbiegen wollen, haben sich links zu kreuzen. (VRV Art. 13 1-4)

Einspuren beim Rechtsabbiegen

Wenn man rechts abbiegt, hält man sich ganz rechts, damit ein Radfahrer das Abbiegemannöver bemerken kann und sich nicht gefährdet.
Bei einem Radstreifen muss man darauf einspuren. Falls man geradeaus fährt, muss man innerhalb der Spur links bleiben.

Ausnahme: Bei einer Ampel und einem Radstreifen darf man beim Rechtsabbiegen nicht über den Radstreifen einspuren, wenn da eine durchgezogene Linie ist (Verkehrsfluss). Darum muss man sich sehr gut vergewissern, dass kein Radfahrer geradeaus fahren will.

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