05.11.2021
Als Club lebt der ACS davon, dass seine Mitglieder sich aktiv am Clubleben beteiligen. Sei dies durch die Teilnahme an den attraktiven Veranstaltungen unserer Sektionen, durch persönliches Engagement in ihrer Sektion oder durch direktes Einbringen von Ideen und Anliegen auf Stufe der Sektionen oder des Gesamtclubs. Wir begrüssen es deshalb jeweils sehr, wenn unsere Clubmitglieder uns direkt mit konkreten Fragen oder Anliegen kontaktieren.
Anfang Juni dieses Jahres ist ein ACS Mitglied mit der
Anfrage an uns gelangt, ob es eine Möglichkeit gäbe, dass der ACS bezüglich des
Handlings mit Heckveloträgern politisch aktiv werden könne, um hier eine
Erleichterung erreichen zu können. Konkret sprach das Mitglied vom umständlichen
Ummontieren des Kennzeichens vom Heck des Fahrzeugs auf den Heckveloträger,
sobald man diesen hinten am Fahrzeug befestigt. Dieser Vorgang ist umständlich,
kostet Zeit und zudem können beim Herausnehmen und Wiedereinsetzen des
Nummernschilds am Fahrzeug Kratzer entstehen. Aufgrund der grossen Zunahme an
Fahrradfahrten, vor allem im Freizeitbereich, ist eine wachsende Zahl an Automobilistinnen
und Automobilisten von dieser Thematik betroffen.
Für die Kennzeichen, welche die kantonalen
Motorfahrzeugkontrollen herausgeben, ist das Bundesamt für Strassen ASTRA
zuständig. Im Zusammenhang mit unserer verkehrspolitischen Tätigkeit pflegen
wir einen regelmässigen Austausch mit den Exponenten des ASTRA, allen Voran mit
dessen Chef, Jürg Röthlisberger. Da von dieser Thematik, wie erwähnt, immer
mehr Autofahrende betroffen sind, haben wir direkt beim Amtschef angefragt, ob
das ASTRA hier schon an einer Lösung arbeitet oder dieses Thema in naher
Zukunft auf dessen To-Do-Liste stehe. Und tatsächlich konnte uns Jürg
Röthlisberger bestätigen, dass diesbezüglich ein Projekt in der Pipeline sei, das
sich bereits in der Endphase befinde und über welches das ASTRA in naher
Zukunft informieren werde.
Anfang September hat das ASTRA die Lösung zu diesem Problem angekündigt.
Ab dem 1. März 2022 wird den Automobilistinnen und Automobilisten neu ein
zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern zur Verfügung
stehen, so dass das umständliche Umhängen des hinteren Kontrollschildes
zukünftig entfällt. Das neue Nummernschild ist eine Kopie des hinteren
Hauptschildes und hat die Grundfarbe Rot statt Weiss. Dies, um allfälligen
Missbrauch zu verhindern. Es darf ausschliesslich zusammen mit dem
Hauptschilderpaar verwendet werden. Der Einsatz dieses dritten Nummernschilds
ist freiwillig. Wer möchte kann auch nach wie vor das hintere Kontrollschild an
den Fahrradträger montieren. Bestellt kann dieses rote Kontrollschild ab dem 1.
März 2022 beim jeweils zuständigen, kantonalen Strassenverkehrsamt. Damit diese
Erleichterung zukünftig auch für Fahrten ins benachbarte Ausland anwendbar ist,
laufen beim ASTRA Abklärungen mit den Nachbarstaaten, um dieses neue Kontrollschild
bekannt zu machen und dessen Akzeptanz sicherzustellen. In Italien, Österreich
und dem Fürstentum Liechtenstein ist das neue Schild bereits zugelassen worden.
Andere Länder sollen folgen.
Dieses Beispiel zeigt, dass wir nicht nur ein offenes Ohr für Ihre Anliegen haben, sondern dass wir auch im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie aktiv werden.