18.03.2022
Sich ins Auto setzen, Sitz umdrehen und am Laptop arbeiten, während sich das Fahrzeug vollkommen selbständig durch den Strassenverkehr von A nach B bewegt. Das automatisierte Fahren wird uns dies vielleicht zukünftig einmal ermöglichen. Die Automatisierung entwickelt sich rasch und hilft uns heute schon stressfreier unterwegs zu sein. Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes möchte der Bundesrat deshalb die Grundlagen zur Förderung des automatisierten Fahrens gesetzlich regeln.
Die vom Bundesrat
vorgesehene Verankerung der Grundlagen, welche die Förderung des
automatisierten Fahrens regeln sollen, ist aus Sicht des ACS sehr zu begrüssen.
Es geht hier nämlich nicht einfach nur um das Thema Automatisierung, sondern um
unsere zukünftige Mobilität. Eine gut funktionierende Mobilität ist
Voraussetzung für eine florierende Wirtschaft und ist für die Bewältigung des
Bevölkerungswachstums unerlässlich. Der motorisierte Individualverkehr wird
immer wieder als Umweltsünder an den Pranger gestellt. Dabei wird vergessen,
dass durch die technologische Entwicklung, welche die Automobilbranche in den
letzten zwanzig Jahren geleistet hat, die Emissionen pro gefahrenen Kilometer
um 49 Prozent haben reduziert werden können.
Der ACS unterstützt die Förderung des automatisierten Fahrens vor allem aus folgenden Gründen: Einerseits ermöglicht es, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und andererseits erlaubt es, eine optimale Nutzung der Strassenverkehrsinfrastruktur. Damit leistet es einen wertvollen Beitrag für die Umwelt.
Die Gesetzesartikel rund um das automatisierte Fahren wurden bereits in der Verkehrs-kommission des Nationalrats kontrovers diskutiert. Während der Debatte im Nationalrat im Rahmen der Frühlingssession 2022 ging die heftige Diskussion weiter. Diverse Ratsmitglieder, vor allem von der Fraktion der Grünen Partei, stellten sich mit verschiedenen Minderheitsanträgen gegen die Vorlage. Unter dem Deckmantel, sich für mehr Verkehrssicherheit und für eine klimafreundliche Mobilität einzusetzen, gingen ihre Forderungen in eine Richtung, die zu einem eigentlichen Denk- und Technologieverbot geführt hätten. Doch um die Verkehrssicherheit und eine möglichst klimafreundliche Mobilität in Zukunft sicherstellen zu können, muss die technologische Entwicklung weiter vorangetrieben werden. Dazu sind gesetzliche Grundlagen, die den Einsatz automatisierter Fahrzeuge regeln, ein wichtiger Pfeiler. Der ACS hatte sich bereits auf Stufe der nationaltätlichen Verkehrskommission dafür eingesetzt, dass dieser Teil des revidierten Strassenverkehrsgesetzes eine Mehrheit findet. Im Vorfeld der Frühlingssession haben wir dann den bürgerlichen Ratsmitgliedern eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen. Deshalb sind wir sehr erfreut, dass die diversen Gesetzesartikel rund ums automatisierte Fahren, trotz der hitzigen Diskussion, schlussendlich mit einer deutlichen Mehrheit im Rat angenommen wurden.
Zum Schluss noch eine
weitere, gute Nachricht: Bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes stand
unter anderem auch die Aufhebung des über 60 Jahre alten Verbots von
Rundstreck-enrennen in der Schweiz auf der Agenda. Selbstverständlich hat sich
der ACS zugunsten dieser Aufhebung eingesetzt. Einerseits ist der
Motorrennsport Teil der DNA unserer Clubs und andererseits ist er ein wichtiger
Pfeiler bei der technologischen Entwicklung von verschiedenen Antriebs- und
Automatisierungssystemen. Zu unserer grossen Freude, hat sich die Mehrheit des
Nationalrats für die Aufhebung des Verbots der Rundstreckenrennen ausgesprochen.
Selbstverständlich
bleiben wir bei beiden Themen dran und werden uns auch für die noch folgende
Beratung im Ständerat dafür einsetzen, dass diese Regelungen im revidierten Strassenverkehrsgesetz
bei den Ratsmitgliedern eine Mehrheit finden.